Informationen zu Bestattungsarten

Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung der/des Verstorbenen im Krematorium. Hierbei kann die Trauerfeier vor der Kremation am Sarg oder im Anschluß an die Verbrennung an der Urne stattfinden. Die Beisetzung der Urne findet in Urnenreihengräbern (1 Stelle), Urnenwahlgräbern (2 oder mehr Stellen), Urnenwiesengräbern (anonym oder teilanonym) oder in Kolumbarien (Urnenstelen oder -wänden) statt. Ebenfalls kann die Urne auf vorhandenen Erdbestattungswahlgräbern beigesetzt werden. Auch eine Verstreuung der Asche der/des Verstorbenen ist im grenznahen Ausland möglich.

Die anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung ist in der Regel eine Feuerbestattung (siehe oben) mit anschließender Beisetzung der Urne in ein anonymes Urnengrab. Die Angehörigen sind bei der Beisetzung nicht zugegen, was die Anonymität gewahrt. Zudem gibt es auf vielen Friedhöfen bereits teilanonyme Gräber, sog. Urnengemeinschaftsgräber. Hier können die Angehörigen der Beisetzung der Urne beiwohnen. Die Begräbnisstelle wird nach der Beerdigung eingegrünt und bedarf somit keiner Grabpflege. Auf einigen Friedhöfen ist auch eine anonyme Beisetzung eines Sarges möglich.

Die Erdbestattung

Unter der Erdbestattung versteht man die traditionelle Beisetzung des Sarges in ein Grab. Hierzu stehen Reihengräber, Wahlgräber (ein- oder mehrstellig), Tiefengräber und Wiesengräber zur Verfügung. Die Trauerfeier findet hier unmittelbar vor der Beisetzung am Friedhof statt.

Die Seebestattung

Die Seebestattung ist die Beisetzung einer speziellen Seeurne mit der Asche des Verstorbenen auf ausgewiesenen Seefriedhöfen (wir informieren Sie gerne eingehender). Anghörige können der Zeremonie beiwohnen.

Das Sozialbegräbnis

Die Sozialbestattung ist eine Erd- oder Feuerbestattung zu festgelegten Konditionen des zuständigen Sozialamtes. Hierbei haben die Angehörigen nur eingeschränkte Wahlmöglichkeit in Hinsicht auf die Ausstattung der Beerdigung. Die Kostenübernahme der Bestattung durch das Sozialamt muss von den Angehörigen beim zuständigen Amt beantragt werden.

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Sarg in Essen Friedenskirche